Oft erreicht uns die Frage, ob unser Mardermittel zur Marder Abwehr auch eingesetzt werden kann, wenn Mardernachwuchs im Haus ist und die Mardermutter dann eventuell ihren Nachwuchs verlässt.
Eine Mardermutter würde nie ihren Nachwuchs zurücklassen !
Wie bei vielen Säugetieren gitl: "Brut geht vor Flucht"
Immer sucht die Mardermutter dann einen neuen Unterschlupf und siedelt den Nachwuchs um. In diesem Fall kann die Vergrämung des Marders mit Duftstoffen etwas länger dauern,, da die Fähe erst ein adäquates neues Nest errichten muss.
Keinesfalls darf in der Aufzuchtzeit der Jungmarder eine Marderfalle aufgestellt werden!
Das menschliche Entfernen der Mardermutter würde den Nachwuchs in jedem Fall verenden lassen, da die Jungtiere erst mit 6 Monaten eigenständig überlebensfähig sind.
Auch von autorisierten Jägern darf der Marder in der Nachwuchsphase weder bejagt noch mit einer Marderfalle gefangen werden.
Bedenken Sie bitte auch, dass der Marder ganzjährig unter Naturschutz steht und nur von ausgebildeten Jägern bejagt oder gefangen werden darf.
Das Vergrämen (Vertreiben) der Marder, ohne diese körperlich zu verletzen, ist auch während der Aufzuchtphase zulässig und legitim.
Sowohl von Jägern als auch von Privatpersonen ohne Ausbildung hierfür.
Falls Sie nach der erfolgreichen Vergrämung mit unseren oder anderen Mardermitteln ihr Haus mardersicher verschließen
möchten, achten Sie bitte peinlichst genau darauf, dass alle Marder umgesiedelt wurden und die Mardermutter ihr Haus als Revier aufgegeben hat.
Dies kann unter Umständen bis zu 7 Tagen dauern.
, wir lieben was wir tun und sprechen aus Erfahrung
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